Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Medi.Vision-Plattform — Stand 8. Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für die Nutzung der Software-Plattform Medi.Vision durch Arztpraxen, Kliniken und sonstige medizinische Leistungserbringer (nachfolgend Kundin oder Klinik).
(2) Vertragspartner ist Maria Romanski (Einzelunternehmerin), Medi.Vision, Am Dreispitz 28, 63741 Aschaffenburg, Deutschland, USt-ID DE293773390.
(3) Medi.Vision richtet sich AUSSCHLIESSLICH an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Vertragsschluss mit Verbraucher:innen ausgeschlossen.
(4) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Kundin werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Medi.Vision stellt eine cloudbasierte SaaS-Plattform zur Verfügung, mit der die Klinik Patientenaufklärungs-Videos bereitstellen, individuelle Patient-Links erzeugen, die Bestätigung der Videoansicht dokumentieren und mehrsprachige Versionen (DE/EN/PL) nutzen kann.
(2) Aktuelle Funktionen und Tarife auf der Webseite abrufbar.
(3) MEDIZINRECHTLICHE KLARSTELLUNG: Die Patientenaufklärungs-Videos dienen ausschließlich der vorbereitenden Information vor dem Aufklärungsgespräch mit dem behandelnden Arzt. Sie ersetzen in keinem Fall die nach § 630e BGB zwingend persönlich zu führende Aufklärung über Indikation, Wesen, Bedeutung, Tragweite, Risiken und Alternativen einer geplanten Behandlung. Die Klinik bleibt allein und uneingeschränkt verantwortlich für die ordnungsgemäße Patientenaufklärung im Einzelfall.
(4) Medi.Vision schuldet keine medizinische, ärztliche oder heilkundliche Leistung.
§ 3 Vertragsschluss, Testphase, Tarife
(1) Klinik registriert sich, gibt mit Tarifwahl ein verbindliches Angebot ab. Vertragsschluss durch Account-Aktivierung.
(2) Testphase: Die Klinik erhält eine einmalige kostenfreie Testphase von 14 Tagen. Jederzeit ohne Frist kündbar. Ohne Kündigung Übergang in den Tarif.
(3) Missbrauch der Testphase: Die kostenfreie Testphase wird pro Klinik bzw. pro Klinik-Trägerin einmalig gewährt. Eine wiederholte Anmeldung zum alleinigen oder vorrangigen Zweck, die kostenfreie Testphase erneut in Anspruch zu nehmen (insbesondere durch Erstellung weiterer Accounts unter abweichender E-Mail-Adresse, abweichendem Praxisnamen oder anderweitiger Verschleierung der Identität), stellt einen Missbrauch der Plattform dar. Die Anbieterin behält sich vor, in solchen Fällen die Testphase nicht zu gewähren, den betreffenden Account sofort zu sperren und die außerordentliche Kündigung nach § 4 Abs. 2 zu erklären. Zur Verhinderung wiederholter Testphasen werden die E-Mail-Adresse sowie technische Identifikatoren (z.B. Stripe-Kunden-ID, Zahlungsmittel-Fingerprint) auch nach Vertragsende für die Dauer von zwei Jahren in einer Sperrliste gespeichert (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, berechtigtes Interesse an der Verhinderung von Vertragsmissbrauch). Details siehe Datenschutzerklärung.
(4) Tarife: Essential, Professional, Clinic, Enterprise.
(5) Preise in Euro zzgl. gesetzlicher USt.
§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Monatliche Tarife: Kündigung 14 Tage zum Monatsende. Jahres-Tarife: Mindestlaufzeit 12 Monate, danach 30-Tage-Frist.
(2) Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (Zahlungsverzug über 2 Monate, Vertragsverletzung, Insolvenz).
(3) Kündigungen bedürfen der Textform. Die Klinik kann den Vertrag insbesondere bequem über den Kündigungsbutton in den Account-Einstellungen der Plattform erklären (vgl. § 312k BGB). Alternativ genügt eine E-Mail an info@medivision.app. Im Online-Kündigungsformular werden Name, Tarif, gewünschtes Beendigungsdatum sowie eine Bestätigung abgefragt; eine Kündigungsbestätigung wird unverzüglich per E-Mail an die hinterlegte Adresse versendet. Die Klinik kann optional an einer kurzen, anonymisierten Kündigungs-Umfrage teilnehmen.
(4) Nach Vertragsende: Löschung innerhalb 30 Tagen, Datenexport auf Wunsch.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Monatliche Abrechnung im Voraus über Stripe.
(2) Zahlungsausfall: Account-Sperre (past_due), nach 14 Tagen außerordentliche Kündigung möglich.
(3) Preisanpassungen mit 60 Tagen Vorankündigung + Sonderkündigungsrecht.
§ 6 Pflichten der Klinik
(1) Zugangsdaten geheim halten, nur eigene Patient:innen-Daten verarbeiten, keine rechtswidrige Nutzung, medizinrechtliche Klarstellung aktiv kommunizieren.
(2) Klinik ist Verantwortliche, Medi.Vision Auftragsverarbeiterin. Mit Vertragsschluss AVV-Anerkennung.
§ 7 Verfügbarkeit
(1) Durchschnittliche Jahres-Verfügbarkeit 99 %. Ausnahmen: geplante Wartung (48h Vorabankündigung), höhere Gewalt, Vorlieferanten-Störungen, unsachgemäße Nutzung.
§ 8 Gewährleistung, Haftung
(1) Plattform entspricht im Wesentlichen der beschriebenen Funktionalität.
(2) Unbeschränkte Haftung für Leben/Körper/Gesundheit, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, ProdHaftG, arglistig verschwiegene Mängel.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit von Kardinalpflichten: vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden, max. 12-faches Monatsentgelt netto.
(4) AUSSCHLUSS DER MEDIZINRECHTLICHEN HAFTUNG: Anbieterin haftet nicht für medizinische, ärztliche oder heilkundliche Entscheidungen. Verantwortung für ordnungsgemäße ärztliche Aufklärung nach § 630e BGB liegt ausschließlich bei der Klinik.
(5) Darüber hinausgehende Haftung ausgeschlossen.
§ 9 Urheberrecht
(1) Alle Inhalte urheberrechtlich geschützt.
(2) Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für Vertragsdauer + Weitergabe der Patient-Links.
(3) Vervielfältigung/Download untersagt.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich. Auch nach Vertragsende.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Deutsches Recht, Ausschluss UN-Kaufrecht.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand: Aschaffenburg (bei Kaufmann/juristischer Person).
(3) Änderungen in Textform.
(4) Salvatorische Klausel.
Stand: 8. Juni 2026